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Impressum & AGB’s

Socialized Alpha GmbH
FN 522342a (HG Wien)

Adresse: Hofzeile 3/Top 10, 1190 Wien

E-Mail Adresse: [email protected]

Homepage: https://www.viennashots.com

Telefon: +43/1/348-349

Unternehmensgegenstand ist die Erbringung & Vermittlung von Mediendienstleistungen.

Firmenbuchgericht: Wien

UID-Nummer: ATU75399249

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Gewerbe & Handwerk, Berufsfotografen

Marketing, Umsetzung & SEO: https://www.socialized.at

Bildquellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Stand: 1.07.2019
§1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB’s
Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
geschlossen wurde, der die Lieferung der Fotos oder eines geschnittenen Videos (je nach Auftrag) in einem definierten Zeitraum
beinhaltet.
Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB’s geschlossen, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung
getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des
Mittlers vor. Videos werden in diesem Vertrag wie Bilder behandelt.
§2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Bestellscheines oder Übermittlung einer Erklärung per E-Mail durch den Kunden
und mit Gegenzeichnung oder Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Form der Bestätigung kann
schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
§3 Generelles zur Lieferung
(1) Die Lichtbildwerke (in der Folge Bilder genannt) oder Videos werden generell auf elektronischem Wege in der aktuellen
durch den Auftragnehmer technisch möglichen Auflösung ausgeliefert.
(2) Die Lieferung gilt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten als erbracht.
(3) Mit der Übergabe der Zugangsdaten für das Online Systems geht die Verantwortung für die Bilder und Videos und die
an den Bildern/Videos gekoppelten Personenrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) an den Auftraggeber über.
(4) Unmittelbar nach Auslieferung der Daten gilt der Auftrag als erbracht und berechtigt zur Rechnungslegung.
(5) Etwaige Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt und beinhalten die Kosten für Verpackung und Versand
nach tatsächlichem Aufwand als Kostenersatz
§4 urheberrechtliche Bestimmungen
(1) Alle Urheber und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem
Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält nach Bezahlung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte nicht
übertragbare Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt die Bilder zu verändern und auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen.
Die entgeltliche Weitergabe der Lichtbildwerke ist nur durch gesonderte im Auftrag angeführte Vereinbarung bzw. nur
durch schriftliche Zustimmung gestattet. Die unentgeltliche Weitergabe (insbesondere im privaten Umfeld bei
Familienfeiern, Hochzeiten, usw.) ist generell gestattet.
(3) Im Falle einer Veröffentlichung ist der Lichtbildhersteller berechtigt, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung), bzw.
den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild eindeutig zuordenbar zu begehren. Bei der
Veröffentlichung von Lichtbildwerken auf privaten Homepages, soziales Netzwerken, usw. verzichtet der
Auftragnehmer auf die Herstellerbezeichnung. Darüber hinaus sind wir im B2B-Bereich berechtigt, den Namen des
Kundens auf unseren Websites und Publikationen nennen zu dürfen (Referenznennung).
(4) Der Auftragnehmer sowie deren etwaiger Vermittler (die Socialized Alpha GmbH, Hofzeile 3/Top 10, 1190 Wien) ist mangels gesonderten Vereinbarung berechtigt, die Lichtbildwerke/Videos
zu Zwecken der eigenen Werbung (insbesondere Facebook, Instagram, Google+, Youtube die eigene Website
sowie Printmedien) uneingeschränkt zu verwenden. Dies erstreckt sich auf alle derzeit bekannten
Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung,
Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild/Ton/Datenträger. Die
Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. OnlineNutzung jeglicher
Art, jegliche Printnutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung
usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen
unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern,
Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu
Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die
Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf
Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Auftragnehmer wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren
objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person / Personen auf den Fotos nachteilig auswirken
könnten.
(5) Der Auftraggeber kann dies im Vorfeld (vor verbindlicher Buchung) durch einfache Übermittlung einer
Erklärung per E-Mail oder in einer sonstigen Form untersagen. In diesem Fall werden die Bilder nur dem
Auftraggeber übergeben gemäß §5 (2) dieser AGBs gelöscht und nicht für Werbezwecke verwendet.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet die fotografierten Personen, bzw. jene Personen die die Veranstaltung oder den Event
besuchen über den Umstand gemäß §4 Abs. 4 zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.
§5 Eigentumsrechte, Archivierung und Löschung
(1) Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht nicht zuletzt auch aufgrund des
Urheberrechts dem Auftragnehmer zu. Das generell erteilte uneingeschränkte Nutzungsrecht ist davon unberührt.
(2) Der Auftragnehmer wird die Aufnahmen spätestens nach Ablauf einer Frist von 7 Jahren löschen, soferne keine
gesetzliche Bestimmungen widersprechen.
(3) Im Sinne der Datenminimierung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist der Auftraggeber berechtigt,
die Daten 3 Monate nach Auslieferung zu löschen, sofern keine anderswertige Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Daten länger vorgehalten und gespeichert. Eine Garantie
für die Verfügbarkeit der Daten oder eine Haftung für die Nicht-Verfügbarkeit der Daten ist allerdings in jedem Fall
ausgeschlossen.
§6 Ansprüche Dritter
(1) Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der
Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle, Gäste, usw.)
hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos,
insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.
(2) Der Auftragnehmer garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere
von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
§7 Verlust und Beschädigung
(1) Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Auftragnehmer
aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose
Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.
(3) Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reiseund Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder
für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
§8 Leistung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil
durch Dritte (Labors, andere Fotografen oder externe Dienstleister) ausführen lassen.
(2) Der Auftragnehmer wird für eine bestimmte Zeit gebucht. Diese Zeit wird im Angebot entsprechend vermerkt.
Kommt es nachträglich zu Änderungen im Zeitablauf (bzw. Änderung der Beginn- oder Endezeit), ist der Auftragnehmer
davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und neue Zeitablauf gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den
Auftragnehmer als verbindlich angenommen.
(3) Aufgrund des künstlerischen Anspruchs in der Fotografie und Videografie, sind wir hinsichtlich der Art der Durchführung
des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und
der angewendeten optischtechnischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als
solche keinen Mangel dar.
(4) Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch den
Auftragnehmer vom Veranstaltungsort einzuholen.
a. Hochzeitsfotografie: Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der
Standesbeamte bzw. der Pfarrer sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf
das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. Wir halten uns bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften
der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.
(5) Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet
(§ 1168a ABGB). Jedenfalls haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6) Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmer liegen, wie Wetterlage
bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen,
Reisebehinderungen etc.
(7) Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller
Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist
beträgt drei Monate.
(8) Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist
eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von uns abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch
zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
(9) Nimmt der Auftragnehmer von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht
diesem mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen
Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem
vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
(10) Ist es dem Auftragnehmer aufgrund wichtiger Gründe (Krankheit, usw.) nicht möglich einen vereinbarten Termin zur
Auftragserfüllung wahrzunehmen, steht es diesem frei, den Auftrag gem. §8 Abs. 1 durch Dritte erfüllen zu lassen.
a. Kann der Auftrag zum vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Auftraggeber unverzüglich
nach Bekanntwerden des Grundes in Kenntnis gesetzt. Ein Schadenersatzanspruch in diesem Fall gilt als
ausgeschlossen, ein Alternativtermin wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
b. Handelt es sich bei der Auftragserfüllung um einen Auftrag mit definiertem nicht wiederholbaren Zeitpunkt
steht dem Auftraggeber als maximaler pauschaler Schadenersatz 20% des vereinbarten Honorars zu.
Informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber binnen Frist von 7 Tagen über die Nichterfüllung des
geplanten Auftrages ist ein Schadenersatz generell ausgeschlossen. Weitere Ansprüche stehen dem
Auftraggeber nicht zu; wir haften insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für
Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen
Gewinn und etwaige Folgeschäden. Gerade bei Hochzeiten werden wir jedoch alles in unserem Rahmen
Mögliche unternehmen, einen entsprechenden Ersatz zu besorgen.
(11) Der Auftragnehmer haftet nicht für allfällige Schäden die durch höhere Gewalt (Diebstahl der Fotoausrüstung,
Verkehrsunfall, …) entstehen. Generell ist die Haftung nach §8 Abs.9b beschränkt.
(12) Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotoaufnahmen aufgrund von Restriktionen
des Veranstaltungsorts, einschließlich aber nicht ausschließlich Zugangsbeschränkungen bzw.
Blitzlichtverboten und dergleichen.
(13) Der Auftragnehmer wird exklusiv als professioneller Fotograf gebucht. Gästen ist es gestattet, Amateurfotos
zu machen, solange der Auftragnehmer in der Arbeit nicht behindert wird (z.B. durch den Aufenthalt vor oder
hinter des Berufsfotografen, und keine von seinen arrangierten Posen fotografiert werden. Der Auftragnehmer
haftet nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Foto- oder
Videokameras beeinträchtigt wurden.
(14) Aufgrund des Wesens einer Hochzeit oder eines Events und der dafür typischen zahlreichen Ereignisse an
unterschiedlichen Orten, werden wir uns über den ganzen Tag bzw. für die Dauer des Auftrages hinweg häufig
bewegen, die Ausrüstung ändern und anpassen. Ein Ansprechpartner vor Ort wird dem Auftragnehmer zur
Verfügung gestellt.
a. Bei Hochzeiten: Es liegt im Verantwortungsbereich des Brautpaares oder des „Zeremonienmeisters“
bzw. des Ansprechpartners vor Ort, den Auftragnehmer vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom
Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des
Brautstraußes, etc. zu informieren. Zusätzlich soll eine ausgewählte Vertrauensperson den Überblick
haben, welche Fotoaufnahmen gewünscht sind, und die jeweiligen Gäste dementsprechend
gruppieren. Der Auftragnehmer fotografieret die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die
Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich. Gerne unterstützt der Auftragnehmer bei
der Zusammenstellung, kann aber, aufgrund der Unkenntnis der familiären Situationen bzw. kennt
dieser oft die Personen nicht, nur bedingt darauf Einfluss nehmen.
(15) Dem Auftragnehmer stehen nach einer Ganztagesbuchung kurze Pausen zur Verpflegung und zur Verrichtung
natürlicher Bedürfnisse zu. Üblicherweise wird die Verpflegung vom Auftraggeber übernommen. Die Pausen
werden nach Möglichkeit und Absprache des Auftraggebers durchgeführt.
a. In jedem Fall steht dem Auftragnehmer nach einer 6 Stunden übersteigenden durchgängigen Tätigkeit
eine durchgängige Verschnauf-Pause von 30 Minuten zu, die dieser in den Ablauf integrieren wird
und bei unvorhergesehenen Ereignissen unterbrechen wird.
(16) Der Auftragnehmer wird aufgrund der fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht und behält sich daher
das Recht vor die Fotos nach seinem Ermessen zu bearbeiten.
a. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden.
b. Die Auswahl der gelieferten Fotos obliegt dem Fotografen.
§8a Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Fotobox/Photobooth
(1) Der Auftraggeber hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Bei öffentlichen
Veranstaltungen müssen Ordnungskräfte zur Verfügung stehen. Für Personen-, Sach- und
Vermögungsschäden des Auftragnehmers, die durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung zustande
kommen, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung.
(2) Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet der Auftragnehmer nur für
grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein, unsere
Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Veranstalter für die Ausfallszeit eine Minderung des
Rechnungsbetrages im Verhältnis zur gebuchten Stundenzahl erhalten.
(3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass alle Fotos die mit der gebuchten Fotobox gemacht wurden, zu Zwecken der Werbung
verwendet werden dürfen. Die Fotos dürfen sowohl gedruckt als auch online verwendet werden. Der Auftragnehmer
wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren objektiv angenommen werden kann, dass sie sich für die Person
/ Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.
(4) Der Auftragnehmer haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen
Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
(5) Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind
strengstens verboten.
(6) Für den Aufbau des Photobooths muss der Auftraggeber eine Fläche von etwa 3x3m zur Verfügung stellen. Außerdem
ist der Auftraggeber für die Bereitstellung von zwei Tischen und für die Stromversorgung (220V) verantwortlich. Der
Photobooth muss etwa 1 Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden. Der Auftraggeber hat für den
rechtzeitigen und unbegrenzten Zugang zur Lokalität Sorge zu tragen.
(7) Im Falle einer unbeaufsichtigen Nutzung des Photobooths haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden und etwaige
Folgeschäden, die durch die unsachgemäße Nutzung des Photobooths entstanden sind.
(8) Eine Fotobox ist KEIN Kinderspielzeug – somit haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden und
Folgeschäden, die durch Kinder entstanden sind!
§9 Honorare, Zahlung & Lieferung
(1) Mangels gesonderter Vereinbarung durch Angebotsabgabe und deren Annahme steht dem Auftragnehmer für seine
Dienstleistungen ein angemessenes Entgelt zu.
(2) Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung in Rechnung zu stellen.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung
Rechnung zu legen.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das (Rest-) Honorar
nach Rechnungslegung längstens binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit
der Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt Mahngebühren zu verrechnen. Die derzeitige Höhe der Gebühr
pro Mahnschreiben beträgt 12 Euro inkl. USt.
(4) Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem
Fälligkeitstag als vereinbart.
(5) Der Auslieferungstermin der Fotos oder Videos wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
a. Bei Hochzeiten beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Fotos ein bis vier Wochen ab
Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.
b. Bei Hochzeiten beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Videos vier bis 12 Wochen ab
Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz
anhängig gemacht werden.
(2) Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden
ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das
auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
(3) Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG
entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen.
§11 Besondere Bestimmungen zur Verwendung von Musik in Videos
(1) Wir erstellen Videos mit unterlegter Musik in Auftrag des Auftraggebers.
(2) Sofern es sich bei der Verwendung von Musikstücken um urheberrechtlich geschützes Material handelt, ist der
Auftraggeber für die Sicherstellung und Einholung der erforderlichen Rechte verantwortlich.
(3) Ergibt sich im Einzelauftrag eine Lizenzierung durch den Auftragnehmer, wird in den Angebotsbstimmungen bzw. der
Rechte extra darauf hingewiesen. Diese Lizenzbestimmungen werden Vertragsinhalt und der Auftragnehmer
übernimmt diese vollumfänglich
§12 Besondere Bestimmungen zur für die Lieferung von Drucksorten
(1) Der Auftragnehmer erstellt Drucksorten generell auf Basis seiner Expertise und nach der künstlerischen Wahrnehmung
auf Basis der Informationen & Wünsche, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
(2) Es wird grundsätzlich ein Entwurf erstellt, an diesem Entwurf werden etwaige geringfügige Änderungen durchgeführt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Texte, die geliefert werden. Insbesondere gilt
dies für die Rechtschreibung, die Grammatik sowie Interpunktionen.
(4) Nach schriftlicher (E-Mail) Freigabe des Entwurfes geht dieser in Druck und kann danach nicht mehr abgeändert
werden.
(5) Der Auftraggeber nimmt somit ausdrücklich zur Kenntnis, dass auf ein im Fernabsatz geschlossenes derartiges
Geschäft nicht zum Rücktritt berechtigt, da dies speziell auf seine Wünsche angefertigt wurde.
§13 Vermittlungstätigkeit durch die Socialized Alpha GmbH
(1) Soferne die Socialized Alpha GmbH nicht als Auftragnehmer (bzw. Angebotsersteller)
fungiert, wurde ihre Anfrage durch die Socialized Alpha GmbH (Betreiber der Website
https://www.itsyourday.at sowie https://www.viennashots.com) vermittelt.
(2) Ihre Daten (insbesondere Angebot und Fotoauslieferung) werden von der Socialized Alpha GmbH
verarbeitet und der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotos über das Onlinesystem der Socialized Alpha GmbH auszuliefern.
(3) Der Auftraggeber stimmt der Datenweitergabe (Namen, Adressdaten sowie Fotos und Hochzeitstage, sowie etwaige
weitere Daten) und Verarbeitung im Rahmen der Auftragsabwicklung an die Socialized Alpha GmbH ausdrücklich zu.
(4) Werden Daten im Rahmen der Vermittlungstätigkeit an Dritte weitergegeben werden wir ausdrücklich über die
Datenweitergabe informieren. Diese Daten beschränken sich im Normalfall auf Name, Adressdaten und allgemeine
Daten die zur Auftragserfüllung notwendig sind. Diese Daten werden freiwillig vom Auftraggeber bekanntgegeben.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Auftragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Socialized Alpha GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“) und dem Subauftragnehmer im Bereich Fotografie (nachfolgend „Subauftragnehmer“).

1.2. Der Subauftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Vereinbarungen und Regelungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Socialized Alpha GmbH enthalten sind, Bestandteil des Auftrages sind. AGBs des Subauftragsnehmers werden grundsätzlich nicht akzeptiert und müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

2. Nutzungsrechte

2.1. Der Subauftragnehmer tritt hiermit sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen dieses Auftrags erstellten fotografischen Werken an die Socialized Alpha GmbH ab. Dies schließt das uneingeschränkte Recht zur Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung der Werke in jeglichen Medien und Formaten ein.

2.2. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt weltweit und zeitlich unbegrenzt.

3. Akzeptanz der AGBs

3.1. Der Subauftragnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Socialized Alpha GmbH zu akzeptieren und einzuhalten.

3.2. Etwaige abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Subauftragnehmers finden keine Anwendung.

4. Haftung

4.1. Der Subauftragnehmer haftet für jegliche Schäden, die durch seine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen dieses Auftrags entstehen.

4.2. Die Socialized Alpha GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch vom Subauftragnehmer gelieferte Materialien oder Leistungen verursacht werden.

5. Vertragsstrafe

5.1. Bei Verstößen gegen die in diesen Auftragsbedingungen festgelegten Regelungen, insbesondere bezüglich der Nutzungsrechte und der Akzeptanz der AGBs, behält sich die Socialized Alpha GmbH das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

6.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien.